Drohendes EU-Antibiotikaverbot: Tierschutzbund unterstützt Kampagne des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte

Der EU-Parlamentsausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hatte im Juni in der Frage, welche Antibiotika künftig dem Menschen vorbehalten sein sollen, für einen Entschließungsantrag gestimmt, der den Entwurf der EU-Kommission in seiner aktuellen Form ablehnt. Jetzt droht auch die Ablehnung durch das Europäische Parlament – und damit ein Verbot mehrerer elementarer Arzneimittel in der Tiermedizin. Für die Therapie von Tieren aller Arten hätte das dramatische Auswirkungen. Viele Krankheiten könnten dann nicht mehr angemessen behandelt werden.

„Natürlich lehnen wir den pauschalen prophylaktischen Einsatz von Antibiotika, wie er in der landwirtschaftlichen Tierhaltung betrieben wird, ab. Das muss reduziert werden. Aber hier wird eine Scheinlösung präsentiert, auf Kosten von Hunden, Katzen, Schweinen, Pferden und allen anderen Tieren“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Antibiotikaresistenzen müsse stattdessen auf eine kluge und ganzheitliche Art vorgebeugt werden - in der Landwirtschaft besonders auch durch bessere Haltung und eine robustere, weniger leistungsorientierte Zucht. Zudem sollte die in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung festgelegte Antibiogrammpflicht weiter gestärkt werden. „Einfach bestimmte Wirkstoffe strikt verbieten statt das Problem an der Wurzel packen, ist aus Tierschutzsicht nicht der richtige Weg - und ginge zu Lasten all der kranken Tiere, die auf diese Medikamente in einer Behandlung angewiesen sind. Darauf hatten wir die deutschen ENVI-Mitglieder in einem Schreiben auch hingewiesen.“


Nachdem 2019 die EU-Tierarzneimittelverordnung neu verabschiedet wurde, müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament in einem Nachfolgerechtsakt nun bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 darüber abstimmen, welche Antibiotika künftig nur für den Menschen erlaubt und in der Tiermedizin verboten werden sollen. Die ENVI-Mitglieder stimmten trotz vehementer Stimmen von Tierärzten und Tierschützern gegen den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für die Verordnung über „Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“ - obwohl dieser unter anderem auch mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und der Weltgesundheits-Organisation WHO abgestimmt worden war und damit einen übergreifenden sogenannten „One–Health“-Ansatz darstellte.

Sollte nun im September der stattdessen vorgelegte Entschließungsantrag des ENVI durchs EU-Parlament kommen und von der Kommission genehmigt, wäre nach Auffassung des bpt ein komplettes Anwendungsverbot der Antibiotika Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin schwerabzuwenden. Dies würde laut Einschätzung der Tierärzte und Tierschützer EU-weit zu sehr ernsthaften, tierschutzwidrigen Situationen in der Versorgung erkrankter Tiere führen. Viele Krankheiten könnten dann nicht mehr adäquat oder sogar gar nicht mehr behandelt werden.

 

Bild: Ein Hund mit Staupe, einer hoch ansteckenden Infektionskrankheit. Häufig entwickeln die betroffenen Tiere schwere Atemwegssymptome mit Lungenentzündungen, die mit Antibiotika behandelt werden müssen. Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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